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3Sie sind hier: alternative liste » Themen » Verfahren gegen früheren AStA-Referenten eingestellt.
Pressemitteilung der Alternativen Liste vom 14. April 2005
Verfahren gegen früheren AStA-Referenten eingestellt.
Am heutigen Donnerstag wurde vor dem Bochumer Amtsgericht das Strafverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen den früheren AStA-Referenten für Hochschulpolitik und Mitglied der Alternativen Liste Bochum verhandelt. Nach einer halbstündigen Verhandlung wurde das Verfahren eingestellt. Die Verfahrenskosten und alle Auslagen des Angeklagten Markus Brüne gehen zu Lasten der Landeskasse.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen im Rahmen der Großdemonstration am 19. Oktober 2004 während des Streiks am Opel-Standort Bochum eine unangemeldete Demonstration von der Ruhr-Uni über die Universitätsstraße zum Schauspielhaus Bochum durchgeführt zu haben. Gestützt wurde die Anklage auf die Aussage und Anzeige des für diese Spontandemonstration verantwortlichen Polizeibeamten sowie jeweils einer Meldung auf den Internetseiten des AStA und von www.bo-alternativ.de.
Die rechte Hand weiß nicht, was die linke macht
Die mündliche Verhandlung zeigte, dass die Bochumer Polizei mit den Streikaktionen und der Großdemonstration überfordert war. Nachweislich hatte sich herausgestellt, dass weder der AStA noch sonst wer zu einer eigenen Demonstration aufgerufen hatte. Geplant war, dass sich die Studierenden eine Stunde vor dem Beginn am Opelwerk an der Ruhr-Uni treffen, um sich dann gemeinsam zum Versammlungsauftakt der streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter mit dem öffentlichen Nahverkehr zu bewegen. Spontan entschieden dann die ca. 50 anwesenden Studierenden, sich mit einer eigenen Demonstration über die Universitätsstraße dem großen Zug auf Höhe der Oskar-Hoffmann-Straße anzuschließen. Der Anklagte informierte in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bochumer Studierendenvertretung die Polizei über die geplante Spontandemonstration und forderte Polizeischutz zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung an. Erst eine dreiviertel Stunde später, nachdem sich der Zug gerade selbstständig auf den Weg gemacht hatte, traf die Polizei ein. Der Einsatzleiter wurde jedoch nicht von den zuständigen Führungsstellen der Bochumer Polizei über die spontan angemeldete Demonstration informiert. Obwohl es während der friedlichen Versammlung zu keinerlei Problemen kam und der Einsatzleiter bei seiner Vernehmung in der Verhandlung die gute Kooperation zwischen Versammlungsleiter und Polizei lobte, nahm sich einige Wochen später der Staatsschutz der Sache an und forcierte das Strafverfahren. In der Verhandlung stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte verantwortungsbewusst und formal richtig gehandelt hatte und die Anzeige allein darauf beruhte, dass die verantwortlichen Polizeistellen interne Kommunikationsprobleme hatten.
Kritik am Staatsschutz
Die Alternative Liste Bochum zeigt sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. „Es ist schon sehr verwunderlich, dass es überhaupt zu diesem Verfahren gekommen ist“, so der Angeklagte Markus Brüne im Anschluss an die Verhandlung. „Es ist bedauerlich, dass wegen Kommunikationspannen in den Ermittlungsbehörden die Landeskasse unnötig belastet wurde und gesellschaftliches Engagemant und Solidarität mit den Streikenden vom Staatsschutz bekämpft wird“, so Brüne weiter.





