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09.06.2011
12 Jahre sind genug – die alternative liste an der RUB löst sich auf
Nach 12 Jahren Hochschulpol itik haben sich die Aktiven der al dazu entschieden, dass es so (...) » mehr
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08.06.2011
Den Untergang als Chance begreifen!
12 Jahre sind genug: Hiermit gibt die alternative liste an der Ruhr-Uni Bochum ihre Auflösung&nb sp;(...) » mehr
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08.03.2011
Genug erholt, es gibt noch viel zu tun!
Vor etwa zwei Wochen hat die Landesregier ung nun die Abschaffung der Studiengebüh ren (...) » mehr
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Hochschulpolitik
| Proteste
24.02.2011
Ende der Studiengebühren beschlossen!
Nach monatelangem Gezerre hat es die Minderheitsr egierung mit einigen Stimmen aus der (...) » mehr
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Hochschulpolitik
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01.02.2011
al weiterhin im StuPa vertreten
Die Urnen sind ausgezählt und die vorläufigen Ergebnisse stehen fest. Auch wieder dabei im (...) » mehr
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OVG muss sich erneut mit Studienkonten befassen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird sich erneut mit den Studiengebühren beschäftigen müssen. Dies ist das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln. In diesem Verfahren ging es um den ersten Musterklagefall zur Zweitstudiengebühr. Die Zweitstudiengebühr wird in Nordrhein-Westfalen von allen Studierenden erhoben, die vor dem Sommersemester 2004 einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erlangt haben oder nach dem Sommersemester 2004 vor einem solchen Abschluss nicht wenigstens ein Semester in Nordrhein-Westfalen immatrikuliert war. Geklagt hatte eine Studentin der Fachhochschule Köln. Die Studentin hatte einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit in Niedersachsen erlangt und war dann an die Fachhochschule Köln gewechselt. Hätte sie ihr bisheriges Studium fortgeführt, hätte sie keine Studiengebühren zahlen müssen. Das Verwaltungsgericht hatte in dem Verfahren wegen der besonderen Bedeutung das Ministerium fuer Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen beigeladen, also an dem Verfahren beteiligt. Denn es ging um das Kernstück des Studienkontenmodells. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Obwohl das Oberverwaltungsgericht bereits durch Urteile vom 01.12.2004 in vier Verfahren über die Gebührenpflicht nach dem StKFG entschieden hatte, wird es sich nun erneut mit dem Gesetz beschäftigen müssen.





