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12 Jahre sind genug – die alternative liste an der RUB löst sich auf
Nach 12 Jahren Hochschulpol itik haben sich die Aktiven der al dazu entschieden, dass es so (...) » mehr
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Das Studienkontengesetz
Eine unendliche Geschichte
Theoretische Abhandlungen zum Studienkontenmodell gibt es bereits viele. Und wir haben in zahlreichen Publikationen, bsz-Artikeln, Interviews, Presseerklärungen oder Flugblättern diese wieder und wieder durchgekaut. Im folgenden Text wollen wir mehr auf die Praxis eingehen. Wir erklären, wie wir im AStA konstruktiv zur Umsetzung beigetragen haben, und wie gegen die Ausführungen des Gesetzes vorgegangen werden kann, sei es über Widersprüche/Klagen oder weitere Proteste. Wir haben im letzten Jahr dazu einiges angeleiert und möchten das Thema im kommenden AStA weiter bearbeiten.
Hochschulpolitik ist Realpolitik. Nach der Verabschiedung des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes (StKFG) im Januar 2003 und dem Erlass der ausführenden Bestimmungen, der Rechtsverordnung und den Verwaltungsvorschriften im August/September waren wir, abseits der grundsätzlichen Proteste gegen Studiengebühren, mit der Umsetzung an unserer Hochschule konfrontiert. Für das weitere Vorgehen war dabei für uns entscheidend, für eine möglichst studifreundliche Umsetzung des Gesetzes an der RUB zu sorgen und die vorgesehenen Widersprüche und Klagen optimal vorzubereiten. Daher beteiligen wir uns seit August an einer Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen der Univerwaltung, wie der allgemeinen Studienberatung dem Studierendensekretariat und dem AStA, zusammengesetzt ist. Unser Wirken zielt darauf ab, hier einen möglichst breiten Spielraum für die Möglichkeit der Härtefallanträge oder Bonussemester zu erreichen. Ein weitere Vorteil aus der Zusammenarbeit ergibt sich beim Informationsaustausch. Schnell können Änderungen bei den Bestimmungen des Gesetzes, beispielweise zusätzliche Erlasse, weitergeben werden. Wichtig ist auch die Informationsweitergabe über das Kontenengesetz an euch. Unsere Beteiligung an dem persönlichen Anschreiben der Uni vom Dezmeber ist ein Teil davon. Desweiteren informieren wir durch Artikel in der bsz, über Flugblätter und die extra eingerichtete Internetseite www.asta-bochum.de/studienge... über den aktuellen Stand des Verfahrens. Anfang Dezember gab es eine große Info-VV mit dem Studienkontengesetz als Schwerpunkt. Auf Nachfrage hin besuchten wir im kleineren Rahmen Fachbereichs-VVen oder einzelne Veranstaltungen und informierten dort über das Kontengesetz. Für den Fall, dass auch bei bei den Fachschaftsräten Nachfragen kommen, hat der AStA gemeinsam mit der Gremienberatung und der FachschaftsVertreterInnenKonferenz eine gesonderte Info-Veranstaltung durchgeführt. Um den Anforderungen der Individualberatung einzelner direkt betroffener Studierender zu bewältigen, haben wir eine Sozialberatungsstelle und extra Beratungszeiten des Referats für Hochschulpolitik geschaffen. Dadurch konnten wir zusammen mit der allgemeinen Studienberatung und dem Studierendensekretariat ein möglichst breites Beratungs- und Hilfsangebot anbieten.
Fristen
Wie geht es nun konkret weiter? Im Dezember hat die Uni ein Infoschreiben an alle Studis verschickt. Enthalten war u.a. der Kontostand im SoSe 2004 und ein persönliches Zugangskennwort, sowie allgemeine Informationen der Uni und des AStA. Allerdings läuft da bei weitem noch nicht alles perfekt, da viele Konten falsch berechnet wurden. Die Unzulänglichkeit der Datenbanksoftware ist noch nicht behoben, so dass sich momentan der geplante Zeitrahmen nach hinten verschiebt: Bonussemster können erst ab Ende Januar beantragt werden, dann wird wohl auch erst das Online-Tool zur Verfügung stehen. Die eigentlichen Gebührenbescheide gehen frühestens im März raus. Erst dann können auch Härtefallanträge gestellt werden. Unabhängig von der Gebührenpflicht sollten sich aber alle einen Kontauszug besorgen und diesen auf Richtigkeit hin überprüfen. Studierende, die einen Wechsel in der Orientierungsphase, d.h. spätestens zum Ende des zweiten Semesters nicht angerechnet bekommen, können auch gegen die Festsetzung des Kontos Widerspruch einlegen.
Beklagenswerte Gebühren
Wenn weder Bonussemester oder Härtefälle die Gebühren aufschieben können, bleibt noch der Weg des Widerspruchs und der Klage. Gegen einen Gebührenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Dies wird frühstens im März geschehen, je nachdem wie schnell die Probleme mit der Datenbank-Software behoben sind, kann es auch April werden. Der Widerspruch muss in einer gesetzten Frist - einen Monat - erfolgen und kann unbegründet oder begründet sein. Mögliche Begründungen sind auf den Seiten des AStA zu Studiengebühren zu finden, ebenso fertige Formulare. Ihr müsst die Gebühren zunächst in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist zahlen. Ein Widerspruch sorgt nicht für eine aufschiebende Wirkung. Nachdem die Uni über den Bescheid nachgedacht hat und eine Entscheidung getroffen hat, wird sie Euch dies per Brief mitteilen, häufig wahrscheinlich mit einer Ablehnung des Widerspruchs versehen. Dann kann Klage eingereicht werden. Ziel ist ja, über Musterprozesse - d.h. wenige exemplarische Fälle gehen vor Gericht, die restlichen Klagen werden mit Verweis auf diese Musterprozesse erstmal liegen gelassen - die Anwendung des Gesetzes entweder ganz oder zumindest in Teilen zu verhindern. An der Ruhr-Uni werden die Bescheide aber erst sehr spät, frühstens im März, rausgehen. Die andere Hochschulen in der Ungebung sind da wesentlich schneller. Wir können also davon ausgehen, dass bereits Musterverfahren laufen, wenn an der RUB die ersten Gebührenbescheide rausgehen.
So werden wir uns einfach an die Musterklagen dranhängen. Dies bedeutet, dass mit Verweis auf die bereits laufenden Verfahren mit ähnlichem Klagegrund die eigene Klage ruhen gelassen und erst eine Entscheidung abgewartet wird. Was sich aber hinziehen kann. Verwaltungsgerichte arbeiten langsam, so dass mit ersten Entscheidungen frühstens in zwei bis drei Jahren zu rechnen ist. Ausdrücklich nochmal der Hinweis. Nur wer Widerspruch eingelegt hat kann auch klagen. Und nur bei eingereichter Klage besteht später ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. Neben den Widersprüchen, die bewusst auf einen negativen Bescheid, also eine Ablehung hinzielen, um anschließend über den Klageweg Bestimmungen des Gesetzes angzugreifen, können auch postive Bescheide ergehen. Die Berechung der Studienkonten im Dezember wies noch eine Reihe von Fehlern auf. Der Wechsel in der Orientierungsphase oder der besondere Vertrauensschutz ausländischer Studierender ist nicht berücksichtigt. Einige Fehlberechnungen, wie die plötzliche Gebührenpflicht bei Promotionsstudiengängen, sollten mit dem Verweis auf das beiliegende Info-Blatt erklärt werden. Fehler können und werden weiterhin auftreten. Somit sollte der Kontoauszug immer auf die Richtigkeit hin überprüft werden und es ist empfehlenswert den Kontostand per Hand nachzurechnen.
Und weiter?
Neben den Klagen besteht zudem immer noch die Möglichkeit des Protests. Protest, den die alternative liste auch im nächsten AStA fortsetzen möchte. So sind wir in NRW bereits mitten in der Diskussion um allgemeine Studiengebühren. Diese würde weiteren Aufwind erfahren, sollte die Festsetzung des gebührenfreien Erststudiums im Hochschulrahmengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, eine Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu erwarten, gekippt werden. Erste Andeutungen, welche Richtung die NRW Wissenschaftsministerin Kraft dann einzuschlagen gedenkt, gab es bereits im November letzten Jahres. Danach gefragt sagte sie, die Gebührenfrage in NRW ganz pragmatisch angehen zu wollen, wenn es denn die Entscheidung des Verfassungsgerichts zulässt. Schließlich buhlt NRW eifrig um die Anerkennung als Wissenschaftsstandort Nummer 1. Ein Besuch in den USA von Anfang November gibt der Ministerin den dazu nötigen überschäumenden Optimismus: ?NRW muss sich im Bereich Wissenschaft und Forschung international nicht verstecken.? (PE vom 01.12.2003) Derweil dreht NDR-extra3 eine Glosse über Elite-Unis der BRD an der RUB. Und abseits von NRW bleibt nur lapidar festzustellen, dass es mittlerweile echt egal ist, von welcher Partei nun neue Kürzungen und soziale Einschnitte als Reformen eingeführt werden. In Hessen führt die alleinregierende CDU ein noch schärferes Studienkontenmodell als in NRW ein, die Opposition aus SPD/Grüne/FDP ist momentan natürlich dagegen. In NRW ist es eine rot-grüne Regierung, die das Kontenmodell eingeführt hat. Mit den sogenannten Hartz-Reformen und der Agenda 2010 führt die rot-grüne Bundesregierung den bislang größten sozialpolitischen Angriff seit Gründung der BRD. Die für dieses Semester letzte große Protestmöglichkeit, zu der auch die alternative liste bochum mit aufruft, ist die Demo am 31. Januar 2004 in Düsseldorf gegen Studiengebühren und Sozialabbau.
Beratungen:
Sozialberatung (SH 016): Mo 14-18h und Mi 13-17h Tel. 0234-32-23050 sozialberatung@asta-bochum.de
AStA-Referat für Hochschulpolitik SH 010: Mi 10-12h und Do 13-15h Tel. 0234-32-27413 hopo@asta-bochum.de
Studienbüro/Studienberatung Mo, Mi, Do 10-12h, 14-16h Di nur 14-16h Telefonische Beratung: Mo, Mi, Do, Fr 10-11h, 14-15h, Di nur 14-15h Tel. 0234-32-2 2435 zsb@ruhr-uni-bochum.de
Webseiten:
AStA der Ruhr-Universität
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
LandesAStenTreffen (LAT)
Das zuständige Ministerium
Infoseiten der RUB
Linksammlung zur Hochschulpolitik
Unabhängiges Nachrichtenmedium





