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01.02.2011
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Freiheit der Hochschulen auf Kosten der Studierenden?

Modell Stiftungshochschule

Mit dem von Rüttgers für Ende des Jahres 2005 angekündigten "Hochschulfreiheitsgesetz" werden die Hochschulen in NRW die Möglichkeit erhalten sich eine neue Rechtsform zu geben. Den Weg von der traditionellen Körperschaft des öffentlichen Rechts hin zur Stiftungshochschule ebnete die rot/grünen Bundesregierung 1998 mit einer Neuauflage des Hochschulrahmengesetzes.

In Niedersachsen wurden bereits mehrere Universitäten in Stiftungsuniversitäten umgewandelt. Diesem Beispiel will die CDU in NRW folgen. Danach kann der Senat einer Hochschule mit 2/3 Mehrheit die Umwandlung beschließen.

Stiftungsrat löst Senat ab?

Parallel zu den schon vorhandenen Gremien auf Universitätsebene wird ein neues Gremium, der Stiftungsrat, eingerichtet. Er wird vom Ministerium und von der Hochschulleitung mit Personen besetzt, die die Angelegenheiten der Uni erheblich beeinflussen können. Der Stiftungsrat ernennt, entlastet und entlässt das Präsidium, stimmt dem vom Präsidium aufgestellten Wirtschaftsplan zu, übt die Rechtsaufsicht aus, entscheidet über den vom Senat aufgestellten Entwicklungsplan der Uni und befindet über den Einsatz des Stiftungsvermögens.

Mitbestimmung abgebaut!

Abgesehen davon, dass der Stiftungsrat nicht im demokratischen Verfahren von den Mitgliedern der Universität gewählt wird, wird faktisch die studentische Mitbestimmung weiter eingeschränkt, denn Studierende werden garantiert nicht in den Stiftungsrat berufen. Im Hinblick auf die von Präsidium und Stiftungsrat festzusetzende Höhe der Studiengebühren ist dies eine Grund in Opposition zum Modell Stiftungshochschule zu gehen. Zwar kommen die Gebühren direkt der Hochschule zugute, aber dafür wird das Land die Mittelzuweisung via Zielvereinbarungen zu verringern versuchen.

Eigentum als Kostenfaktor

Folgt NRW dem Beispiel von Niedersachsen, werden den Stiftungshochschulen ihre Gebäude und Grundstücke überschrieben. Angesichts der maroden Bausubstanz der RUB wäre dies keine erfreuliche Tatsache. Zwar besteht für eine Stiftungshochschule die Möglichkeit Finanzmittel via Fundraising neben den öffentlichen Zuweisungen, Drittmitteln und Studiengebühren zu akquirieren, doch wo die Mittel für den Aufbau einer Fundraising-Abteilung an der RUB herkommen werden ist fraglich. Außerdem ist Fundraising eine mittel-, bis langfristige Strategie und angesichts der dringend erforderlichen Umbaumaßnahmen der RUB (Blei, Asbest, PCB) bleibt abzuwarten, ob nicht die Studierenden über ihre Gebühren zur Finanzierung herangezogen werden.

Listentreffen

Die alternative liste trifft sich momentan dienstags um 18.00 Uhr im AStA-Flur, um danach in eine passende Räumlichkeit zu wechseln.

Wir freuen uns, wenn ihr vorbei kommt!

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