Aktuelle Artikel
09.06.2011
12 Jahre sind genug – die alternative liste an der RUB löst sich auf
Nach 12 Jahren Hochschulpol itik haben sich die Aktiven der al dazu entschieden, dass es so (...) » mehr
mit dem Artikel verbundene Themen:
08.06.2011
Den Untergang als Chance begreifen!
12 Jahre sind genug: Hiermit gibt die alternative liste an der Ruhr-Uni Bochum ihre Auflösung&nb sp;(...) » mehr
mit dem Artikel verbundene Themen:
08.03.2011
Genug erholt, es gibt noch viel zu tun!
Vor etwa zwei Wochen hat die Landesregier ung nun die Abschaffung der Studiengebüh ren (...) » mehr
mit dem Artikel verbundene Themen:
Hochschulpolitik
| Proteste
24.02.2011
Ende der Studiengebühren beschlossen!
Nach monatelangem Gezerre hat es die Minderheitsr egierung mit einigen Stimmen aus der (...) » mehr
mit dem Artikel verbundene Themen:
Hochschulpolitik
| Finanzen
01.02.2011
al weiterhin im StuPa vertreten
Die Urnen sind ausgezählt und die vorläufigen Ergebnisse stehen fest. Auch wieder dabei im (...) » mehr
mit dem Artikel verbundene Themen:
Wahlen 11
alle Artikel findet Ihr nach Themen sortiert auf dieser Seite
Themen des Artikels
3Sie sind hier: alternative liste » Themen » Anwesenheitspflicht muß weg!
Klage wird vorbereitet:
Anwesenheitspflicht muß weg!
Der AStA bereitet in Zusammenarbeit mit der FSVK eine Klage gegen die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Seminaren vor. Diese wird in vielen Studiengängen, trotz aller Bemühungen und Zusagen, noch immer flächendeckend angewandt.
Die Möglichkeit einer Klage wurde zum ersten Mal bei der Vollversammlung am 08.06.2010 vorgestellt. Dort stieß der Vorschlag bereits auf positive Resonanz. Daher beginnen wir nun mit den ersten Anwaltsgesprächen, um möglichst noch im Sommersemester die Klage einreichen zu können. Leider wird eine Klärung auf diesem Wege wohl einige Semester dauern, alle gütlichen Möglichkeiten wurden jedoch bereits erfolglos versucht:
Bereits bei Einführung der Anwesenheitspflicht wurde diese auf vielen Ebenen kritisiert und dagegen protestiert. Nach vielen erfolglosen Gesprächsversuchen in diversen Gremien hat die Rechtsabteilung der Universität Duisburg-Essen in einem Rechtsgutachten unsere Position bestätigt. Dort wird eindeutig belegt, dass die Anwesenheitspflicht die Studienfreiheit unzulässig einschränkt. Mit diesem Gutachten konfrontiert, reagierte das Rektorat der RUB zunächst bevorzugt gar nicht und verschob die Verantwortung von der eigenen Rechtsabteilung über die Prorektorin für Lehre zum Rektor und zurück.
Medienerfolg durch Protest
Dies funktionierte solange, bis mit dem Bildungsstreik die öffentliche Aufmerksamkeit für die miserablen Studienbedingungen und die Unzufriedenheit der Studierenden so groß wurde, dass das Problem nicht mehr verschwiegen werden konnte. Um die protestierenden Studierenden zu beschwichtigen, wurde nun bei jeder Gelegenheit versprochen, "etwas zu tun" und die Anwesenheitspflicht "zu überprüfen". Mittlerweile gab es vom Rektorat eine "dringende Empfehlung", die Anweseneheitspflicht nur noch dort anzuwenden, wo sie notwendig ist. Dies wären beispielsweise Praktika oder Exkursionen – Veranstaltungen also, bei denen die Anwesenheit tatsächlich der Kern der Sache ist. Da jedoch kaum eine Lehrkraft den Mut aufbrachte, diese Empfehlung umzusetzen, hat sich am Problem nichts verändert.
Nachdem sich nun zum wiederholten Male gezeigt hat, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit diesem Rektorat nicht möglich ist, müssen wir unser Recht nun auf juristischem Wege anstreben. Da das Beschreiten des Rechtsweges wie gesagt keinen schnellen Erfolg bringen wird, werden wir natürlich auch weiterhin daran arbeiten, eine bessere Lösung zu finden. Ebenso rufen wir alle Studierenden dazu auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, angemessene Maßnahmen gegen schlechte Studienbedingungen zu ergreifen.





